ProjekteGolfplätzeProjektbeispiel 2

 

Neubau einer 9-Löcher-Golfanlage im Umfeld von München

Der Neubau dieses Golfplatzes bei Fürstenfeldbruck mit 9 Löchern und großer Driving Range hatte ein paar Besonderheiten:
Zum einen ist es hier interessanterweise die Stadt selbst, die fast das geamte Golfplatzareal zur Verfügung stellt, zum anderen gab es bei der Integration einer Hochspannungsleitung die schon erwarteten Probleme (s.a. Standortwahl). Diese wurden zwar gelöst, belasteteten das Projekt aber zeitlich. Dass zwischen Projektstart und Baubeginn dennoch "nur" 24 Monate lagen, ist sicher bemerkenswert.

 

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan und Bebauungsplan

Schwierig bei diesem Projekt waren also weniger die ökologischen Fragen als vor allem die Hochspannungsleitung der Deutschen Bahn, die das Gelände kreuzt.

Die Bahn bestand auf Einhaltung der Abstände zwischen Geländeoberkante und den Seilen der Hochspannungsleitung wie sie für Sportplätze gelten. Und dies trotz der Tatsache, dass im Bereich der Leitung schon von Anfang an keine Grüns und Fairways eingeplant worden waren.

Letztlich konnten die Belange der Bahn mit Hilfe einer Geländeabsenkung unter den Stromkabeln in das Platzdesign integriert werden. Der dabei entstandene Aushub wurde zur Modellierung des Golfplatzes verwendet.



 

 

Baugenehmigung

Schon parallel mit den letzten Schritten des Bebauungsplans wurden die Unterlagen des Bauantrages erstellt und mit den Behörden abgestimmt, um Zeit zu sparen.

Dazu gehörten in diesem Fall der eigentliche Bauantrag für die Golfanlage, die Anlage der 160 Stellplätze plus Reserve wie auch die Unterlagen zur Versickerung des Oberflächenwassers von den Dächern der Gebäude inkl. der Pflaster-/Asphaltflächen des Parkplatzes.

Der Beplanzungsplan wie auch Angaben zu den Einsaaten und späteren Pflege des Platzes wurden im Zuge des Bauantrages der Naturschutzbehörde vorgelegt und mit ihr abgestimmt.


 

 

 

Wasserrechtsverfahren

Das zuständige Landratsamt erwartete, dass für den mit Folie abgedichteten Beregnungsteich ein Plangenehmigungsverfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz beantragt und durchgeführt wurde.

Da die Planung des Golfplatzes bereits in ausgereifter Form vorlag, konnte der entsprechende Antrag innerhalb weniger Tage zusammengestellt und eingereicht werden.

Ein weiterer Antrag wurde für die Brauchwasserversorgung gestellt. Auch hier waren die Unterlagen schnell erarbeitet und der Antrag beim Landratsamt eingereicht.

Beide Anträge wurden innerhalb weniger Wochen genehmigt.