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Grundsätzliches zur Standortwahl

Der Deutsche Golfverband verzeichnet seit langem eine kontinuierliche Zunahme an Golfspielern ebenso wie an Golfplätzen. Das Ende der Entwicklung ist noch nicht abzusehen, vielmehr liegt die Zahl der bei Behörden und Gemeinden vorliegenden Anträge auf gleichbleibend hohem Niveau. Allerdings werden zum einen etliche dieser Anträge aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt (oder zurückgezogen). In aller Regel wird die Ablehnung mit der Unvereinbarkeit der Planung mit den politischen, räumlichen und standörtlichen Gegebenheiten, manchmal leider auch mit der mangelnden Fachkenntnis des Planers begründet. Zum zweiten wächst mit zunehmender Zahl auch die Konkurrenz der Golfplätze untereinander. Dabei gibt es Sonderfälle einiger Spitzenplätze, deren Ausnahmestellung möglicherweise aus ihrem Image resultiert. Die Mehrzahl der Plätze wird allerdings von den Spielern unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt relativ nüchtern beurteilt.

Dabei gibt es immer wieder Fälle, bei denen die Höhe des Green-Fees oder der zu zahlenden Beiträge für die Spielberechtigung weniger von den eigentlichen Baukosten für die Spielbahnen als vielmehr von einer Reihe von "Randbedingungen" abhängt, welche häufig in ihren Auswirkungen auf die Projektkosten unterschätzt werden. Solche Plätze werden, wenn die Kosten als überhöht erkannt wurden, von vielen Spielern gemieden.

Die nachfolgende Darstellung soll deshalb einen Überblick der zu berücksichtigenden Aspekte bei Bau und Genehmigung eines Golfplatzes geben.

Den Bedarf an einem Golfplatz vorausgesetzt, steht an erster Stelle die Suche nach einem geeigneten und möglichst kostengünstigen Gelände für die Realisierung des Planungsvorhabens. Die maßgebenden Kriterien für die Standortwahl einer Golfanlage sind die

Flächengröße und der Flächenzuschnitt
landschaftsökologische Ausstattung
Klima
Oberflächengestalt
Boden
Wasserverfügbarkeit
infrastrukturelle Anbindung.

Die Erfüllung dieser Kriterien wirkt sich in erheblichem Maße auf die Genehmigungsfähigkeit, aber eben auch auf die Investitions- und Betriebskosten eines Platzes aus.

Die Flächengröße und der Flächenzuschnitt für einen 18-Löcher-Golfplatz liegen bei neueren Anlagen in der Regel zwischen 60 ha und 70 ha, in einem möglichst arrondierten Bereich. Jedoch wird ein solches Areal nur etwa zur Hälfte bis zwei Dritteln der Fläche von reinen Golfspielelementen und der notwendigen Infrastruktur (Clubhaus, Nebengebäude, Parkplatz usw.) eingenommen. Die verbleibenden Flächen sind zunächst einmal "Verschnittflächen" bei der Bahnenkonzeption. Sie sind jedoch oftmals geeignet, die notwendigen Kompensationsmaßnahmen aufzunehmen, welche die Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bau und Betrieb eines Golfplatzes ausgleichen. Das Kriterium Flächengröße wirkt sich unmittelbar auf die Kosten aus. Je höher die Ansprüche an den Golfplatz und je stärker die Eingriffe in Natur und Landschaft, um so mehr korrigiert sich der notwendige Flächenbedarf nach oben. Während in siedlungsferneren Lagen der Pachtpreis landwirtschaftlicher Nutzfläche bei etwa 200-300 Euro/Hektar liegt, kann er in der unmittelbaren Nähe von Ballungsgebieten durchaus eine Größenordnung von 2.000 Euro/Hektar und mehr erreichen.

Für die Golfanlagenplanung ist in erster Linie eine ökologisch verarmte Kulturlandschaft mit einer dominierenden Ackernutzung geeignet. Denn eine relativ geringe landschaftsökologische Ausstattung sowie möglichst fehlende Schutzgebietsausweisungen (Landschaftsschutz, Naturschutz, Wasserschutz etc.) mindern das Maß der Eingriffe in Natur und Landschaft. Dies reduziert nicht nur den Flächenbedarf für (ökologische) Ausgleichsmaßnahmen und damit auch den Preis für den Grunderwerb bzw. die Pacht, sondern erhöht auf der Genehmigungs- und der politischen Seite auch die Akzeptanz für das Vorhaben. Zwar sind landwirtschaftlich unrentablere Böden (Grenzertragsböden) in der Beschaffung wesentlich kostengünstiger als "normale", intensiv bewirtschaftete Agrarflächen, allerdings sind sie oftmals von hoher bis sehr hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, Boden- und Wasserschutz u.a.. Eine Genehmigung, auf derartigen Flächen einen Golfplatz zu bauen, läßt sich nur schwer erwirken oder wird gar unmöglich. Dies wirkt sich für den Auftraggeber auf seine notwendige Geduld und - bei einem unsicheren Ergebnis - auf die Verfahrenskosten aus. Zudem kann die Planung in einem solchen Gelände aufgrund von anstehendem Fels, hochanstehendem Grundwasser u.a. erschwert und kostenträchtig sein. In solchen Fällen ist der Bodenpreis (Erwerb oder Pacht) nur scheinbar günstig.

Bei einer sensiblen Planung spricht jedoch nicht immer etwas dagegen, ökologisch wertvolle Kleinstrukturen oder auch Schutzgebiete in das Golfplatzgelände einzubinden und diese zu schützen.

Für die standörtliche Eignung eines Golfplatzgeländes sind weiterhin die klimatischen Verhältnisse wesentlich. Denn Standorte in der Ebene bis hin zum Hügelland sind wegen der längeren Bespielbarkeit des Golfplatzes gegenüber vielen Mittelgebirgslagen zu bevorzugen. In der Regel nimmt mit steigender Höhenlage die duchschnittliche Lufttemperatur und damit auch die frostfreie Zeit ab. Dies bedeutet, dass ein ungünstig gelegener Platz die Betriebskosten in einem "schlechten" Jahr während 200 Tagen erwirtschaften muß, während ein ganzjährig offener Platz fast doppelt so lange Zeit hat, die Kosten einzuspielen. Jedoch können auch in den Mittelgebirgen kleinklimatische Sonderstandorte, z.B. Flächen mit überwiegend südlicher bis westlicher Geländeneigung, ähnlich gut für Golfplätze wie die Standorte in der Ebene geeignet sein. Eine genaue Analyse der Klimadaten ist daher unabdingbar.

Der ideale Golfplatzstandort zeichnet sich, neben der Erfüllung der obigen Kriterien, durch ein leicht bewegtes Relief und mittlere Bodenverhältnisse aus. Sowohl ein flaches wie auch ein zu stark bewegtes, steiles Gelände sind entweder ungeeignet oder erfordern in Abhängigkeit von den gestellten Ansprüchen umfangreiche und damit kostenspielige sowie genehmigungsbedürftige Erdbewegungen.

Zu schwere, aber auch zu leichte Böden bereiten gleichfalls Schwierigkeiten, da sie hohe Anforderungen an eine "golfgerechte" Kultivierung stellen. So neigen schwere, lehmig-tonige Böden oftmals zum Wasserstau, der einem optimalen Aufwuchs des Golfrasens entgegensteht und sich außerdem auf die Betriebszeit durchschlägt. Golfplätze, die nach stärkeren Niederschlägen erst tagelang abtrocknen müssen, bevor sie wieder spielbar sind, gibt es mehr als genug. Daher müssen zu schwere Böden zunächst aufwendig drainiert werden. Zum Teil werden auch Bodenverbesserungen durch das Aufbringen und Einarbeiten großer Mengen Sand im Bereich der Fairways notwendig, wobei die Kosten hierfür leicht eine sechsstellige Größenordnung erreichen.

Im Gegenzug weisen zu leichte, sandige Böden eine zu geringe Wasserhaltekraft auf, so dass erst über umfangreiche Bewässerungsmaßnahmen die erwünschte Grasnarbe sichergestellt werden kann. Auf solchen Böden ist in aller Regel eine Fairwayberegnung zwingend, welche kostspielige Baukosten verursacht. Weiterhin sind die leichten Böden durch eine geringe Nährstoffnachlieferung charakterisiert, was wiederum einen höheren Düngemitteleinsatz erfordert (Betriebskosten).

Bei der Bewertung der Bodeneignung spielt aber auch die "Bonität" eine Rolle. Magere Böden sind eben preisgünstiger in Pacht oder Kauf als ertragreiche Böden mit 80 oder gar 95 Punkten.

Da besonders die intensiv bespielten Golfflächen während der Vegetationsperiode mit Wasser ausreichend versorgt werden müssen, ist als weiteres Standortkriterium die Wasserverfügbarkeit (nutzbares Oberflächen- oder Grundwasser) relevant. Vor allem in niederschlagsarmen Regionen und/oder auf sehr sandigen Böden kommt diesem Kriterium eine immense Bedeutung zu. Dürfen im Gelände selbst keine Brunnen niedergebracht werden (Wasserschutzgebiet) oder sind die geologischen Verhältnisse ungünstig, erhöhen sich die Baukosten wegen der erheblichen Investitionen für die Wasserbereitstellung. Eine Wasserleitung über 1-2 km zu bauen, kann sechsstellige Beträge kosten. Wasser von den Dachflächen des Clubhauses, des Pflegehofes etc. zu sammeln, ist ökologisch und politisch sinnvoll. Das Problem liegt dabei weniger in der Sammlung als in der Bevorratung des Wassers. Zisternen in der notwendigen Größe können - je nach erforderlicher Menge - sogar mehr als 500.000 Euro kosten.

Schließlich und nicht zuletzt sollte das Planungsgebiet bereits zuvor über eine entsprechende infrastrukturelle Anbindung verfügen, um einen kostenintensiven Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungsanschluß auf das unumgängliche Maß zu reduzieren. Die unmittelbare Lage an einer Landes- oder Bundesstraße ist für einen Platz, der auf Golf-Tourismus setzt, eventuell noch ein positives Merkmal, für die Investitionssumme ist eine solche Lage eher negativ: Abstände zur Straße müssen eingehalten werden, wodurch sich die Golfplatzfläche grundsätzlich vergrößert. Weitere Kosten können für teure Abbiegespuren entstehen, die - nach dem Verursacherprinzip - über das Golfprojekt finanziert werden müssen. Liegt das Areal beidseitig einer solchen Straße, erhöhen sich die Gesamtbaukosten nochmals für den Bau von Brücke(n) oder Tunnel(s) - ebenfalls sechsstellige Summen sind hierfür zu kalkulieren.

Auch die Kosten für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sowie die Energiezuleitung (Strom und Gas) können ein Projekt erheblich belasten.

Stromleitungen innerhalb des Golfgeländes sind schon aus landschaftsästhetischer Sicht kein Pluspunkt, aber auch von Ihnen können erhebliche Zusatzinvestitionen ausgehen: Die Verlegung von Leitungen auf eine veränderte Trasse oder die (schönere) Erdverkabelung sind sehr teure Unterfangen. Selbst für "kleine" Leitungen, die von Holzmasten getragen werden, beträgt der Preis der Erdverkabelung ca. 70 Euro pro Meter, bei einer Strecke von 1 km also 70.000 Euro Zusatzkosten. Müssen Hochspannungsleitungen verändert werden, wird im ungünstigen Fall das Projekt allein dadurch bereits unwirtschaftlich.

Allein die Darstellung dieser, keineswegs vollständigen Aspekte und Sachverhalte verdeutlicht, dass sich für den Auftraggeber/Investor die Zusammenarbeit mit einem versierten Planungsteam empfiehlt, um bereits von anbeginn zeit- und kostengünstig vorzugehen. Auf Grundlage umfangreicher Erfahrung mit der Planung und Genehmigung von Golfplätzen können diese Fachleute die Chancen des Projektes am besten beurteilen. Genügend Beispiele ließen sich aufführen, wo zum Teil jahrelang vergeblich versucht wurde, einen Platz gegen den Willen der Politiker und Behörden "durchzudrücken", wo die Wahl eines besseren Standortes in wenigen Monaten zum Ziel geführt hätte.

Nachdem die Prüfung der Geländeeignung von Seiten der Planer und Berater mit positivem Ergebnis vorliegt und die wesentlichen Parameter der Investition deutlich geworden sind, werden im nächsten Schritt die notwendigen Genehmigungen angestrebt.