Golfplätze und Wasserrecht
Bei Golfplätzen spielen die Wassergesetze im Zusammenhang mit der Beregnungsanlage, dem Bau von Teichen und der Anlage bzw. Veränderung von Bachläufen u.a. eine recht große Rolle
Rechtliche Basis sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Landeswassergesetze (LWG) der Länder.
 | Brunnen zur Brauchwasserversorgung oder auch die Ableitung von (Drainage-) Wasser in Grund- oder Oberflächengewässer - § 8 - Verfahren |
 | Anlage oder Umgestaltung von Teichen / Bachläufen - ggf. sind dies Verfahren, die unter den § 68 WHG fallen |
 | Bau von Brücken oder Steganlagen - Anlagen an/über Gewässern. Grundlage hierfür sind die jeweiligen Landeswassergesetze. |
Das können wir für Sie tun:
 | Abstimmung der Verfahrensmodalitäten mit den Behörden |
 | Planung von Stegen und kleineren Brücken |
 | Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bau-Leistungen |
 | Ausschreibung von Brunnen und Pumpversuchen |
 | Erstellen der notwendigen Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Pläne) |
 | Beantragung der Genehmigung und Betreuung des Verfahrens. |
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