ProjekteGolfplätzeGenehmigung (Wasserrecht)

 

Golfplätze und Wasserrecht

Bei Golfplätzen spielen die Wassergesetze im Zusammenhang mit der Beregnungsanlage, dem Bau von Teichen und der Anlage bzw. Veränderung von Bachläufen u.a. eine recht große Rolle

Rechtliche Basis sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Landeswassergesetze (LWG) der Länder.

Brunnen zur Brauchwasserversorgung oder auch die Ableitung von (Drainage-) Wasser in Grund- oder Oberflächengewässer - § 8 - Verfahren
Anlage oder Umgestaltung von Teichen / Bachläufen - ggf. sind dies Verfahren, die unter den § 68 WHG fallen
Bau von Brücken oder Steganlagen - Anlagen an/über Gewässern. Grundlage hierfür sind die jeweiligen Landeswassergesetze.

Das können wir für Sie tun:

Abstimmung der Verfahrensmodalitäten mit den Behörden
Planung von Stegen und kleineren Brücken
Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bau-Leistungen
Ausschreibung von Brunnen und Pumpversuchen
Erstellen der notwendigen Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Pläne)
Beantragung der Genehmigung und Betreuung des Verfahrens.