ProfilLandschaftsplanungLandschaftspflegerischer Begleitplan II

 

LBP zu einem Golfplatz

Der Bau eines Öffentlichen 9-Löcher-Golfplatzes im Rheinland wurde durch einen Bebauungsplan rechtlich abgesichert. Um die ökologischen Auswirkungen des Projektes beurteilen zu können, wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet.

Das Gelände wurde bislang zwar vollständig als intensive Ackerfläche zum Rübenanbau genutzt. Insofern mussten keine wertvollen Pflanzenbestände in Anspruch genommen werden. Allerdings wird mit dem Bau des Golfplatzes der Feldhamster - eine vom Aussterben bedrohte Art - verdrängt. Weitere wesentliche Eingriffe bestehen in Bodenversiegelung beim Bau der Gebäude und der Verkehrsflächen (Zufahrt, Stellplätze).

 

Maßnahmenplan

Im Maßnahmenteil des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden u.a. festgesetzt:

Pflanzung von Feldhecken (1,0 ha Fläche)
Anlage einer Baumreihe gemäß Landschaftsplan (10 Bäume)
Extensiv zu pflegende Wiesenflächen (4,78 ha Fläche)
Anlage von ruderalen Staudenfluren (1,16 ha)

Sowohl für die Golfflächen als auch für die Ausgleichsflächen wurden detaillierte Pflegepläne aufgestellt.

Wie die detaillierte Bilanzierung zeigt, reichen diese Maßnahmen aus, die Eingriffe auszugleichen, sodass der Golfplatz aus der Sicht von Natur und Landschaft keine Verschlechterung darstellt.