LBP zur Freilegung einer Produktenleitung im nördlichen Ruhrgebiet
Der Leitungsträger einer Mineralölfernleitung hat als präventive Maßnahme seine unterirdische Leitung im nördlichen Ruhrgebiet auf einer Länge von etwa 2 km temporär freigelegt, da diese Region unter Bergbaueinwirkung geriet. Es war mit einem schnellen Eintritt der bergbaulichen Bodenbewegungen zu rechnen, die sich in Form von Zerrung und Pressung auf die Mineralölleitung auswirkt. Die Freilegung der Leitung war somit eine sicherheitstechnisch notwendige Maßnahme, die in Absprache mit den Aufsichtsbehörden und dem TÜV festgelegt wurde.
Der hierzu erarbeitete Landschaftspflegerische Begleitplan stellt das Planungsgebiet im Bereich der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen dar, macht Ausführungen zum Planungsvorhaben und zeigt die damit verbundenen Auswirkungen, Vermeidungs- und Minderungs- sowie Kompensationsmaßnahmen auf.
Der Ausschnitt des Landschaftspflegerischen Begleitplans stellt die Inanspruchnahme der Biotoptypen des Planungsgebietes durch den im Rahmen der Freilegung notwendigen "Arbeitsstreifen" dar. Der Arbeitsstreifen umfasst den Arbeitsraum und den Fahrstreifen für die Freilegung der Leitung, den eigentlichen Rohrgraben mit Erdriegeln (Fixierung der Leitung, Überfahrt für die Landwirtschaft) sowie die Bodenlagerflächen für den Aushub.
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