ProfilLandschaftsplanungLandschaftspflegerischer Begleitplan I

 

LBP zu einem Wohngebiet

Der Rat der Gemeinde hatte die Aufstellung des Bebauungsplanes für ein neues, etwa 4 ha großes Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern beschlossen. Das Wohngebiet sollte auf einer vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche entstehen und den Bereich zwischen der angrenzenden Wohnbebauung und einem Golfplatzgelände schließen.

Parallel zum Bebauungsplan wurde der Landschaftspflegerische Begleitplan erarbeitet. Grundlage für die Ermittlung der vorhabenbezogenen Eingriffe ist die Bestandsaufnahme des Planungsgebietes im Hinblick auf die Parameter des Naturhaushaltes (Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen- und Tierwelt) und des Landschaftsbildes. Im Bestandsplan ist die Biotoptypenkartierung auf floristisch-vegetationskundlicher Basis dargestellt. Der Grundlagenteil wird mit einer ökologische Bewertung der derzeitigen Zustandes abgeschlossen.

 

Maßnahmenplan

Auf Basis der ermittelten landschaftsökologischen Ausstattung des Planungsgebietes wurden die mit dem Vorhaben einhergehenden prognostizierbaren Eingriffe in Art, Umfang und zeitlichem Ablauf erfasst, beschrieben und dargestellt. Zur Vermeidung und Minderung der vorhabenbezogenen Beeinträchtigungen wurden entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Diese umfassten z.B. den Erhalt prägender Altgehölze. Zur Kompensation von unvermeidbaren erheblichen oder nachhaltigen Eingriffen wurden u.a. Gehölzpflanzungen am Randbereich der geplanten Bebauung festgesetzt. Darüber hinaus erforderliche Kompensationsmaßnahmen sind außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes festgelegt und werden mittels eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abgesichert.

Vermeidungsmaßnahmen:

1. Anlage des Wohngebietes auf derzeitigem Ackerland mit geringem ökologischen Wert.
2. Erhaltung wertvoller Einzelbäume im Norden des Gebietes.
3. Geringe Versiegelung durch Festsetzung angemessener Grundflächenzahlen.

Minderungsmaßnahmen:

1. Öffentliche Flächen - Sammlung des Oberflächenwassers aus dem öffentlichen Straßenraum in seitlichen Mulden und Rinnen. Ableitung des Wassers durch die Privatgrundstücke in ein Versickerungssystem am östlichen Rand des Wohngebietes.
2. Privatgrundstücke - Das Oberflächen- und Dachwasser ist auf dem Grundstück selbst zu versickern.
3. Landschaftsbild - Festsetzung von Fußbodenhöhen zur Vermeidung unnötiger Bauhöhen. Schließung des Ortsrandes durch angepasste Bauweise.
Lage der Ausgleichsflächen am Ostrand des Gebietes im Übergang zur unbebauten Landschaft.
4. Boden und Topographie - Anpassung des Straßenniveaus an vorhandene Topographie zur Minderung des Bodeneingriffs und zur Erhaltung der Morphologie.

Ausgleichsmaßnahmen:

Anlage eines größeren Biotopkomplexes aus Pflanzflächen und einem Versickerungssystem für Oberflächenwasser zusammen mit den angrenzenden Wald- und Biotopflächen des Golfplatzes.

Ersatzmaßnahmen:

1. Entwicklung von Extensivgrünland und Anpflanzung von Wildobstgehölzen und eines Waldmantels auf derzeit intensiv genutztem Grünland (6.572 qm).
2. Erstaufforstung (5.210 qm Laubwald) zum Ausgleich des Waldeingriffs.