ProfilLandschaftsplanungUmweltverträglichkeitsstudie II

 

UVS zur Planfeststellung nach § 31 WHG

Nachdem das alte, aus den 60er Jahren stammende Wasserrecht zum Betrieb des Stauteiches erloschen war, beabsichtigte der Vorhabenträger, den weiteren Betrieb des Stauteiches durch ein Planfeststellungsverfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unbefristet rechtlich abzusichern (Wasserrechtsverfahren). Im Zuge dieses Verfahrens waren die Auswirkungen des beantragten Vorhabens im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie zu untersuchen. Gemäß der Systematik eines Planfeststellungsverfahrens und den Vorgaben der zuständigen Kreisverwaltung war bei den Untersuchungen vom Nichtvorhandensein des Stauteiches auszugehen:

Der Bestand vor der Realisierung des Stauteiches wurde durch Auswertung historischen Kartenmaterials sowie durch Analogieschlüsse auf Grundlage der heutigen Ausstattung des Landschaftsraumes ermittelt. Nachfolgend wurde dann das "Planungsvorhaben Stauteich", welches seinerzeit in dem Untersuchungsgebiet realisiert wurde, auf Grundlage der ehemaligen Gewässerplanung dargestellt.

Im nächsten Schritt erfolgte die Beschreibung des Untersuchungsgebietes nach der Realisierung des Stauteiches (Bestands- und Konfliktplan). Dabei wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie eine Reihe von Einzeluntersuchungen durchgeführt:

Gewässerstrukturgütekartierung
Befischung
Chemisch-physikalische, biologisch-ökologische und mikrobiologisch-hygienische Untersuchungen der Gewässer
Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen
Darstellung der landschaftsökologischen Konflikte