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Die Umweltverträglichkeitsprüfung ("UVP") ist ein Instrument zur wirksamen Umweltvorsorge. UVP-pflichtige Vorhaben werden deshalb im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des geplanten Standortes bzw. möglicher Varianten untersucht und überprüft. Die Unterlagen, welche die Informationen über die Umweltverträglichkeit eines Vorhabens als Entscheidungsgrundlage für die Behörde liefern, werden als Umweltverträglichkeitsstudie ("UVS") bezeichnet. Die Umweltverträglichkeitsprüfung kommt im "Huckepack-Verfahren" zum Tragen, dass heißt, sie wird auf schon bestehende Verfahren wie z.B. Raumordnungsverfahren) sowie Linienbestimmungsverfahren aufgesetzt. Sie ist ein erster Schritt zur Vorbereitung für die in nachfolgenden Verfahren (z.B. Landschaftspflegerischer Begleitplan) zu treffende Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens.
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Beispiel: UVS für ein Straßenbauvorhaben |
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Beispiel: UVS für ein Renaturierungsvorhaben |
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