Golfplatzerweiterung von 9 auf 18 Löcher
Die Erweiterung dieses Golfplatzes bei München von 9 auf 18 Löcher beinhaltete eine Reihe von Arbeitsschritten:
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Änderung des Flächennutzungsplanes
Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes war es zunächst, das Gelände für die Golfplatzerweiterung von der früheren Darstellung "Landwirtschaftsfläche" in "Grünfläche" mit der Zweckbestimmung "Golfplatz" umzuwidmen. Außerdem wurde eine westlich des Geländes liegende Fläche als "Ausgleichsfläche" für die beim Bau des Golflpatzes notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft ausgewiesen.
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Bebauungsplan
Zeitgleich mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der alte Bebauungsplan geändert und um die "harten" Teile der Erweiterung - also die zusätzlichen Stellplätze und zwei neue Abschlaghütten - vergrößert.
Im Bereich des bestehenden Golfplatzes wurde die notwendige Vergrößerung der Gebäudefläche von Clubhaus und Betriebshof, die Vergrößerung des Parkplatzes wie auch die Änderung verschiedener Nebengebäude (Abschlaghütten, Caddyhalle) nach den Entwürfen der beteiligten Architekten eingearbeitet.
Von vorne arbeiteten alle beteiligten Planer auf der Grundlage des digitalen Grundstücksverzeichnisses (amtliches Kataster), des digitalen Luftbildes und weiterer Grundlagendaten, die in Bayern für Fachplaner via Internet bezogen werden können.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bereits im Vorfeld des Bebauungsplanes wurde der Bestand erhoben und im Vergleich zur Planung der Umfang an Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die daraus resultierende Ausgleichsfläche ermittelt.
Obwohl der tatsächliche Umfang an Eingriffen - wie bei vielen anderen Golfplätzen auch - auf einer reinen Ackerfläche sehr gering ist, folgten noch umfangreiche Verhandlungen mit den zuständigen Behörden: Im Regionalplan München gibt es eine Sonderregelung für Golfanlagen, die dazu führt, dass völlig unabhängig vom ökologischen Wert des Ursprungsgeländes eine immmens große Ausgleichsfläche benötigt wird.
Letztlich konnte die zusätzlich notwendige Fläche für Ausgleichsmaßnahmen von ursprünglich 15 ha auf "nur" noch 6 ha verkleinert werden.
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Baugenehmigung
Schon parallel mit dem Bebauungsplanverfahren wurden die Unterlagen des Bauantrages erstellt und eingereicht, um Zeit zu sparen.
Dazu gehörten in diesem Fall der eigentliche Bauantrag für die Golfanlage, die Umbauten am "Altplatz" mit der Verschiebung der viel zu kurzen Driving Range in das Erweiterungsareal, der Einbau eines 3-Loch-Kurzplatzes, Umbau und Vergrößerung der Stellplätze wie auch die Unterlagen zum Wasserrecht, da Teile des Golfplatzes in einem Wasserschutzgebiet liegen.
Alles in allem dauerte die gesamte Genehmigungsprozedur gerade einmal 16 Monate (von der gesamten Bauleitplanung bis zur Baugenehmigung und dem Wasserrecht).
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